Sie sind hier: Startseite > Alle News >Urteil zum Gebrauchtwagenverkauf

Urteil zum Gebrauchtwagenverkauf

Erstellt am: 15/09/2008, 00:00:00 - Aktualisiert am: 10/01/2009, 00:00:00

ADAC: Überhöhte Standgebühren sind sittenwidrig

Ein Gebrauchtwagenhändler kann nur dann eine Vermittlungsprovision verlangen, wenn es ihm tatsächlich gelingt, das Fahrzeug zu verkaufen. Das bloße Bemühen um den Verkauf rechtfertigt eine solche Gebühr nicht. So entschied das Landgericht München I in seinem Urteil vom 18. Oktober 2007 (Az. 26 O 24519/05, ADAJUR-Dok.Nr. 78287, veröffentlicht im DAR 2008, Seite 484, der Rechtszeitschrift des ADAC).

Im vorliegenden Fall verlangte der Vermittler zudem eine Standgebühr von 13 Euro pro Tag für die Zeit, in der das Fahrzeug unverkauft auf seinem Betriebsgelände stand. Dieser Preis ist um 100 Prozent überhöht und sittenwidrig. Der Richter berief sich bei seinem Urteil auf die Aussage eines Sachverständigen, der eine Gebühr von höchstens 6 Euro für angemessen hielt. Auch die vom Vermittler verlangte Provision in Höhe von 1 500 Euro müsse nicht bezahlt werden. Ein erfolgreicher Verkauf des Fahrzeugs war schließlich nicht zu Stande gekommen.

Dem Urteil liegt ein Sachverhalt zu Grunde, mit dem sich die Juristen des ADAC immer wieder beschäftigen müssen: Ein Privatmann möchte sein Fahrzeug verkaufen und wendet sich daher an einen Vermittler, der zusichert, das Fahrzeug innerhalb weniger Tage zu verkaufen. Wenn das Auto Monate später immer noch unverkauft beim Vermittler steht, will der Eigentümer sein Fahrzeug verständlicherweise zurück haben, um selbst einen Käufer finden zu können. Der Vermittler weigert sich aber, das Fahrzeug herauszugeben, bis seine Forderungen (Provisionen und angefallene Standgebühren) beglichen sind. Das Urteil des Münchner Landgerichts erschwert solche Machenschaften.

Der ADAC rät Haltern, die ihr Fahrzeug über einen Vermittler verkaufen möchten, sich den Vermittlungsvertrag vor der Unterzeichnung sehr genau durchzulesen und auf eventuell "versteckte" Zusatzkosten zu achten. Auf zusätzliche Angebote, wie beispielsweise eine gebührenpflichtige Autowäsche zur "Verkaufsförderung", muss sich der Fahrzeughalter nicht einlassen. Man sollte sich bei Vertragsabschluss auf keinen Fall unter Druck setzen lassen und besonders die Fahrzeugpapiere und den Autoschlüssel nicht vorschnell aus der Hand geben.

(Pressemitteilung ADAC)


Dies Artikel verteilen :  add

In der Rubrik Wirtschaft

Einstellungsoffensive: volvo gibt gas

Mit einer Personaloffensive möchte sich Volvo fit für die Zukunft machen: Die Schweden wollen in den nächsten zwölf M...

Nutzfahrzeugmarkt wächst im februar weiter deutlich

Für Februar hat der europäische Herstellerverband ACEA weiter steigende Zulassungszahlen im Nutzfahrzeugmarkt errechn...


Japan: autoproduktion könnte weltweit um 30 prozent einbr...

Die Automobilbranche ist längst eine globale Veranstaltung: Isolierte Fertigungsprozesse, die von äußeren Einflüssen ...

Nutzfahrzeugmärkte unverändert angespannt

Produktion und Exporte weiterhin rückläufig – Inlandsorders stabilisiert


Es ist vollbracht: reform der kfz-steuer

Mit der Einigung im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat ist endlich der Weg für die Reform der Kraftfah...



Nachricht suchen

Folgen Sie uns auf Folgen Sie uns auf Google+

Anzeigen von gebrauchten LKW

LKW, gebraucht


Mitglieder-Login