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Erweitertes LKW-Fahrverbot - Vorfahrt für die Autourlauber

Erstellt am: 24/06/2008, 00:00:00 - Aktualisiert am: 10/01/2009, 00:00:00

Auch in diesem Jahr verhängen Deutschland und einige andere europäische Länder auf wichtigen Autobahnen und Bundesstraßen ein zusätzliches Fahrverbot für Lkw in der Hauptreisezeit. Der ADAC hat die Details im Überblick zusammengestellt.

In Deutschland müssen Lkw an Sonn- und Feiertagen von null bis 22 Uhr in ihren Depots bleiben. An allen Samstagen im Juli und August gilt ein zusätzliches Fahrverbot von 7 bis 20 Uhr. Betroffen sind die wichtigsten Autobahnen (A1 bis A10, A13, A45, A61, A81, A92, A93, A99, A215, A831, A980, A995)) sowie stark befahrene Bundesstraßen.

In Österreich gilt ein ganzjähriges Lkw-Fahrverbot von Samstag ab 15 Uhr bis Sonntag 22 Uhr sowie an Feiertagen von null bis 22 Uhr. Diese Einschränkung wird während der Hauptreisezeit vom 28. Juni bis 30. August ausgeweitet: Auf der Inntalautobahn A 12 und der Brennerautobahn A 13 dürfen Lkw an allen Samstagen schon ab 9 nicht mehr rollen, wenn das Fahrtziel in Italien liegt. Auch die folgenden Bundesstraßen sind für Lkw an allen Samstagen ab acht bis Sonntag 22 Uhr tabu:

Loferer Bundesstraße (B 178) von Lofer bis Wörgl
Ennstal-Bundesstraße (B 320)
Seefelder Bundesstraße (B 177)
Fernpass-Bundestraße (B 179) von Nassereith bis Bieberwier
Achensee-Bundesstraße (B 181) im gesamten Verlauf

In Italien sind Lkw an allen Sonn- und Feiertagen von 7 bis 24 Uhr von der Straße verbannt. Während der Hauptreisezeit vom 28. Juni bis 30. August darf zusätzlich an allen Samstagen von 7 bis 24 Uhr sowie an den Freitagen 1. und 8. August von 16 bis 24 Uhr kein Lkw unterwegs sein.

Neben den allgemeinen Einschränkungen kann es laut ADAC insbesondere für den überregionalen Lkw-Verkehr für einzelne Straßen weitere Fahrverbote geben. Informationen zu Lkw-Ferienfahrverboten in Frankreich, Polen, Tschechien und weiteren Staaten gibt es unter www.adac.de/ReiseService.

(Quelle: ADAC)


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